Der Widerruf eines Altrechts zur Wasserkraftnutzung verstößt nicht gegen den im Grundgesetz festgelegten Eigentumsschutz, wenn dieses Recht nicht mehr genutzt wird. So urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg (Aktenzeichen: Au 9 K 17.1293 vom 25.02.2019). Geklagt hatte eine Eigentümerin eines alten ...
Widerruf eines alten Wasserrechts verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Urteil des VG Augsburg zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids
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