Ein neues Verfahren für die standardisierte Bewertung der biologischen Vielfalt in wiederhergestellten Auen und Gewässern hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jetzt vorgestellt. Im Fokus steht dabei, wie sich die biologische Vielfalt an renaturierten Uferabschnitten und in wiederhergestellten Flussauen entwickelt und welche Renaturierungsmaßnahmen sich als besonders wirksam erweisen. Im Gegensatz zu einheitlichen Verfahren für die Fauna und Flora in Fließgewässern (z.B. Monitoring aquatischer Artengruppen nach Wasserrahmenrichtlinie sowie Verfahrensempfehlung zur Erfolgskontrolle hydromorphologischer Maßnahmen) sind die biologischen Bewertungsansätze für Ufer und Auen bundesweit bislang sehr heterogen.
Bestehende Bewertungssysteme, wie z. B. das Monitoring der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), geben zwar einen Einblick über die Auswirkungen von Renaturierungsmaßnahmen in Auen, allerdings erfolgt das Monitoring ausschließlich in Schutzgebieten auf der Ebene von Lebensraumtypen und ausgewählten Arten. Im Hinblick auf die hohe Artenvielfalt in Auen steht hier eine vergleichsweise geringe Auswahl an Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung. Somit fehlt ein bundesweiter Ansatz für die Zustandsbewertung der Lebensgemeinschaften an Ufern und in Auen sowie Möglichkeiten einer einheitlichen Erfolgskontrolle, heißt es in der BfN-Schrift 655/2023 „Biozönotische Erfolgskontrolle von Renaturierungsmaßnahmen an Gewässerufern und in Auen - Typologische Grundlagen und Bewertungsverfahren“.
Ein Forschungsteam unter Leitung der Universität Duisburg-Essen hat demnach nun ein einfach anwendbares, standardisiertes Verfahren zur biozönotischen Erfolgskontrolle von Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern und in Auen entwickelt.
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