Nach Explosion im Chempark: Klärschlammverbrennung in Leverkusen wieder möglich

Nach der Explosion und dem Brand in einem Abfalltank der Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) im Chempark Leverkusen-Bürrig darf die Verbrennungslinie 3 wieder Klärschlamm verbrennen. Die Bezirksregierung Köln hat der Firma Currenta als Betreiberin der Anlage grünes Licht gegeben.

Aufgrund der geführten Fachgespräche, der Prüfung des Gutachtens des beauftragten Sachverständigen, der Kontrolle der Angaben in einem Vor-Ort-Termin und der positiven Stellungnahme des von Currenta beauftragten Gutachterteams bestünden aus Sicht der Bezirksregierung Köln keine Bedenken, die Verbrennungslinie 3 wieder in Betrieb zu nehmen, teilte die Behörde mit. Currenta plane, die Klärschlammverbrennung ab dem 14. April wieder aufzunehmen.

Die SAV besteht den Angaben zufolge aus vier Verbrennungslinien, die vom Explosions- und Brandereignis im Juli 2021 nur mittelbar und geringfügig betroffen waren. Unter strengen Sicherheitsauflagen sind im Juni 2022 die Verbrennungslinie 1 und im Januar 2023 die Verbrennungslinie 4 wieder in Betrieb gegangen.

In der Verbrennungslinie 3 sollen nun die Klärschlämme aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage des Chemparks wieder verbrannt werden. Sie stammen aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage, in der sowohl die Abwässer aus dem Chempark als auch kommunale Abwässer aus der Stadt Leverkusen gereinigt werden. Bislang seien die dabei anfallenden Klärschlämme in anderen Anlagen in der Region entsorgt und dazu mit Lkw abgefahren worden, erklärte die Bezirksregierung. Diese Straßentransporte könnten künftig entfallen.

Im Gutachten zur Wiederinbetriebnahme der Verbrennungslinie 3 sei es insbesondere um die Sicherheit des Tanks 8, in dem lösemittelhaltige Abfälle als Brennstoff gelagert werden sollen, sowie um den technisch einwandfreien Zustand der Anlage gegangen, teilte die Bezirksregierung weiter mit. Künftig sollen in der Anlage nur „sortenreine“ Lösemittelabfälle als Brennstoff verwendet werden („Monobetrieb“). Das bedeute, dass im Tank keine verschiedenen Lösemittelabfälle vermischt werden dürfen. Zudem werde auf Empfehlung des Gutachters eine zusätzliche sicherheitstechnische Einrichtung für den Lagertank installiert, hieß es.

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