Frankreich: Gericht verbietet große Wasserspeicher für Agrarbetriebe

Ziel besteht nicht darin, die Entnahmen über das Jahr hinweg zu erhöhen

Ein Gericht in Westfrankreich hat den Bau von 15 riesigen von Umweltschützern kritisierten Wasserspeichern untersagt, mit denen Agrarbetriebe sich gegen wachsenden Wassermangel rüsten wollen. Wie das Tribunal Administratif de Poitiers, das Verwaltungsgericht in Poitiers, am Dienstag entschied, berücksichtigten die geplanten Speicher mit einem Volumen von über drei Millionen Kubikmetern nicht den aktuellen Umfang der Wasserentnahme der Landwirtschaft. Die Projekte stützten sich auf rund 20 Jahre alte Daten und führten unter dem Strich zu einer höheren Entnahme von Grundwasser durch die Landwirtschaft. Das Anlegen der sogenannten „Mégabassines“ ist in Frankreich umstritten.

Mit zwei Urteilen vom 3. Oktober 2023 hob das Verwaltungsgericht von Poitiers zwei Präfekturdekrete auf, die die Einrichtung und den Betrieb von fünfzehn Speichern genehmigten (Aktenzeichen Nr. 2101394 und Nr. 2102413). Das erste Dekret genehmigte nach Angaben des Gerichts die Schaffung von neun Speichern mit einem Gesamtvolumen von 1,64 Millionen Kubikmetern in den Teilbecken Aume und Couture im Norden des Departements Charente und im Süden des Departements Deux-Sèvres. Das zweite Dekret genehmigte die Schaffung von sechs Speicher mit einem Gesamtvolumen von 1,48 Millionen Kubikmetern in Vienne. In beiden Fällen stellte das Gericht vor allem fest, dass die Projekte überdimensioniert seien.

Entnahmen sollen teilweise
in den Winter verlagert werden

Wie das Gericht betonte, liege den mehrere Hektar großen Speichern die Logik zugrunde, dass die Wasserentnahme im Winter so bemessen sein muss, dass sie die Entnahme, die bisher im Sommer erfolgte, ersetzt. Das Ziel bestehe nicht darin, die Entnahmen über das Jahr hinweg zu erhöhen, sondern teils vom immer trockeneren Sommer in den Winter zu verlagern, in dem es mehr Regen gibt. Dieses Prinzip werde bei den geplanten Wasserspeichern nicht respektiert, führte das Gericht aus. Außerdem habe es Unzulänglichkeiten in den Planungen gegeben. Eine Berufung gegen den Gerichtsentscheid ist möglich, er hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Verstärkte Trockenheit im Sommer macht den Landwirten in Frankreich zunehmend zu schaffen, teils wurden Restriktionen für die Wassernutzung erlassen. Gegen die Wasserspeicher, in denen Wasser für Trockenphasen gesammelt werden soll, laufen Umweltschützer Sturm. Eine Demonstration an der Baustelle eines Riesenbeckens in Sainte-Soline in Westfrankreich mit Tausenden Teilnehmern endete vor Monaten in einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit der Polizei. (EUWID/dpa)              

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Poitiers finden Sie hier: link.euwid.de/k2vfu

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