BDE fordert zügige Umsetzung der Klärschlammverordnung

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) hat die Positionierung der Umweltministerkonferenz (UMK) zu den Zielen der Klärschlammverordnung und zur Phosphorrückgewinnung begrüßt. Zugleich mahnt der Verband mehr Engagement der Länder bei der Umsetzung der Verordnung an.

Der BDE unterstützt den durch den UMK-Beschluss in Aussicht gestellten Dialog zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft. Dieser sei nötig, damit die Akteure ihren Beitrag für den benötigten Umbau der Behandlungs- und Verwertungsinfrastrukturen leisten können, sagte Verbandspräsident Peter Kurth in Berlin.

Es gebe einen großen Gesprächsbedarf zu den aktuellen Herausforderungen. Zugleich brauche es jetzt zügige politische Entscheidungen zu den bereits seit langem bekannten Herausforderungen. Als Beispiel nannte Kurth Fragen zur zulässigen Umlagefähigkeit von Kosten für die P-Rückgewinnung auf die Abwassergebühren.

Der BDE bemängelt, dass diese Fragen bereits seit der Novelle der Verordnung im Jahr 2017 im Raum stünden und längst hätten beantwortet werden können. Nach Ansicht des Verbands müssten die Länder hier nun schnell handeln, die Umlagefähigkeit klarstellen und koordiniert und bundeseinheitlich vorgehen, damit die für die P-Rückgewinnung nötigen Investitionen ausgelöst werden.

Zudem vermisst der BDE im UMK-Beschluss klare Aussagen zu der Frage, wie mit den bestehenden Ausnahmeregelungen bei der Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsasche umzugehen ist. Die aktuelle Art der Lagerung der Aschen lasse eine spätere Rückgewinnung des Phosphors aus den Aschen nicht zu, hebt der Verband hervor.

Es sei dringend nötig, bei der P-Rückgewinnung klare Standards für die Praxis zu erarbeiten, sagte Kurth. Zugleich sei es wichtig, auf Seiten der Abwasser- und Klärschlammentsorger ausreichende Rückstellungen zu bilden, um die Methoden der hochwertigen Rückgewinnung von Phosphor einer reinen Zwischenlagerung in der Gebührenbelastung gleichzustellen und damit eine Verschiebung und Kumulation von Kosten in die Zukunft zu vermeiden.

Die BDE-Mitgliedsunternehmen hätten in den vergangenen Jahren in die Entwicklung von Technologien zur P-Rückgewinnung aus Klärschlämmen viel investiert und in vielen Projekten die technologische Reife belegt, sagte Kurth. „Nun braucht es entsprechende Entscheidungen auf kommunaler Ebene zur Ausschreibung von Leistungen zur P-Rückgewinnung nach vorgelagerter Monoverbrennung“, betonte der Verbandspräsident.

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