P-Rückgewinnung: UBA schreibt Gutachten zu Kostenträgerschaft aus

Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Gutachten zur Auslegung von gebührenrechtlichen Festlegungen, die in der Klärschlammverordnung mit der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen größerer Kläranlagen in Verbindung stehen, ausgeschrieben. Das Gutachten soll die Frage der Kostenträgerschaft über Gebühren klären, heißt es in der Auftragsbekanntmachung des UBA zur Ausschreibung. Hierbei sollen insbesondere auch solche Gebühren berücksichtigt werden, die vor Inkrafttreten der P-Rückgewinnungspflicht im Jahr 2029 anfallen.

Das UBA weist darauf hin, dass die Rechtsbereiche Wasserrecht und Abfallrecht voneinander abgegrenzt sind. Bundesrechtlich sei die Abwasserbeseitigung über das Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Die Entsorgung von Reststoffen werde hier jedoch nicht angesprochen. Auch sei die Erforderlichkeit weitergehender Maßnahmen in Bezug auf Abfälle rechtlich nicht beschrieben. Allerdings regelten die Wassergesetze der Länder teilweise weitere Spezifizierungen.

Zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aus diesen Rechtsvorschriften ergeben, können die Kommunen Gebühren oder Beiträge erheben, so das UBA. Entsprechende Grundsätze seien in den Kommunalabgabengesetzen der Länder niedergelegt. Für das Gutachten seien die unterschiedlichen Betriebsformen in den entsorgungspflichtigen Körperschaften und die verschiedenen Gesetze und Verordnungen auf den verschiedenen Ebenen zu berücksichtigen.

Das Gutachten wird als ein Los ausgeschrieben. Bis zum 21. Dezember können Angebote eingereicht werden. Die Bindefrist endet am 26. Januar 2024. Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet am 30. Juni 2024. Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausschreibung.

- Anzeige -

- Anzeige -