In Bezug auf Einschränkungen der Trinkwassernutzung hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) klare Vorgaben gefordert. „Auch wenn derzeit keine akute Wasserknappheit droht, braucht es allgemein anerkannte Regeln, nach denen vor Ort bei der Trinkwasserversorgung entschieden werden kann, welche Nutzungen eingeschränkt werden“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Solche eindeutigen verbindlichen Regeln gebe es bislang nicht. 24 Landkreise in Deutschland beschränken demnach derzeit die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Seen und Bächen.
Der Gemeindebund-Chef fordert, dass bei der Wassernutzung stets die öffentliche Wasserversorgung Vorrang haben müsse. Mit der öffentlichen Wasserversorgung sei etwa das Trinkwasser gemeint, das in privaten Haushalten, Schulen oder Krankenhäusern aus dem Hahn kommt - anders als das Wasser, das zum Beispiel Industrie oder Bergbauunternehmen selbst gewinnen....