EU-Rechnungshof: Bei Nitratrichtlinie Auswirkungen von Maßnahmen auf Wasserqualität überwachen

Bericht sieht erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Bodengesundheit

In der EU besteht noch erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Bodengesundheit. Die verfügbaren Instrumente würden nicht ausreichend genutzt wurden, da die Standards sowohl im Hinblick auf ihre Ausgestaltung als auch ihre Anforderungen häufig wenig ambitioniert und die Maßnahmen auf nationaler Ebene nur begrenzt zielgerichtet seien, heißt es in dem „Sonderbericht 19/2023: Bemühungen der EU um eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung“, den der Rechnungshof aktuell vorgelegt hat. Im Hinblick auf die Nitratrichtlinie sollte die Kommission die Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen auf die Wasserqualität überwachen und – wenn diese unzureichend sind – weitere Maßnahmen verlangen.

In Europa befinden sich 60 bis 70 Prozent der Böden nicht in einem gesunden Zustand, was zum Teil auf die Methoden der Bodenbewirtschaftung und des Düngemanagements zurückzuführen sei, so der Rechnungshof. In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und in der Nitratrichtlinie seien Instrumente vorgesehen, die zu Verbesserungen im Bereich der Bodenbewirtschaftung und des Dungmanagements führen sollen. Allerdings seien in der Nitratrichtlinie keine Sanktionen vorgesehen, stellt der Rechnungshof fest.

Ausnahmen beeinträchtigen
Verwirklichung des Ziels
der Nitratrichtlinie

Hinsichtlich der in der Nitratrichtlinie enthaltenen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Düngen gelangte der Hof zu dem Ergebnis, dass politische Entscheidungen wie die Abschaffung der Milchquoten zu einer Erhöhung der Bestandsgrößen in den Betrieben geführt hätten, die von der Anwendung der Stickstoffgrenzwerte zur Beschränkung der Dungausbringung ausgenommen seien. Daher hätten die Ausnahmen die Verwirklichung des Ziels der Richtlinie beeinträchtigt.

Unter Verweis auf Angaben der Kommission heißt es in dem Bericht, dass je nach Indikator bis zu 13 Mitgliedstaaten in ihren Berichten für den Zeitraum 2016–2019 über die Umsetzung der Nitratrichtlinie keine Daten zu Schlüsselindikatoren für die Verwendung von Dung vorgelegt hätten. Diese unzureichende Datenlage erschwere es der Kommission, die Anwendung der Vorschriften für das Dungmanagement in den Mitgliedstaaten zu bewerten. Zudem hätten acht Mitgliedstaaten die Prognosen zur Wasserqualität nicht vorgelegt, die benötigt werden, um Verunreinigungen infolge der Ausbringung von Dung zu begegnen.

Nur wenige Maßnahmen des
Düngemanagements finanziert

Der Rechnungshof stellt fest, dass die Mitgliedstaaten nur wenige Maßnahmen im Bereich des Dungmanagements finanzierten. Auch die Bewertungen der freiwilligen GAP-Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten hätten kaum Aufschluss über deren Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und einem nachhaltigen Düngemanagement gegeben.

Der Rechnungshof empfiehlt in dem Bericht der Kommission, das Ambitionsniveau der Standards zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten, die Ergebnisse hinsichtlich der Umsetzung der Standards zu bewerten, über die Ausrichtung der freiwilligen Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Bericht zu erstatten, die Möglichkeiten für die Gewährung von Ausnahmen einzuschränken und die konsolidierten Daten auf EU-Ebene zu verbessern. Böden seien für künftige Generationen von größter Bedeutung; sie lieferten Nährstoffe, Wasser und Sauerstoff und böten Pflanzen eine Wachstumsgrundlage.

Den Bericht des Rechnungshofes finden Sie hier: link.euwid.de/shadi

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -