Für die Erhebung einer Grundgebühr für die dezentrale Abwasserentsorgung reicht es aus, dass das in einer Grundstücksentwässerungsanlage gesammelte Schmutzwasser bei Bedarf jederzeit der öffentlichen Einrichtung zur Entsorgung überlassen werden kann und muss. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts ...
Für Grundgebühr genügt Möglichkeit der Einleitung aus Abwassergrube in Kanalisation
VG Cottbus entscheidet über Grundgebühr bei dezentraler Entsorgung
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