Frischwasserverbrauch zur Bewässerung ist durch Gartenwasserzähler nachzuweisen

Urteil des VG München zu Abwassergebühren und Wasserverbrauch auf dem Grundstück

Der Wasserverbrauch auf einem Grundstück zur Bewässerung, der nicht zur Berechnung der Abwassermenge herangezogen werden soll, ist durch einen Gartenwasserzähler nachzuweisen. So hat das Verwaltungsgericht München in einem Fall geurteilt, in dem sich der Kläger gegen die Erhebung von Abwassergebühren wendet.

Über das Urteil berichten wir hier: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -