Wenn eine Gemeinde in einer Wasserversorgungssatzung (WVS) einen Maßstab für die Erhebung einer Grundgebühr wählt, der nicht dem im Grundgesetz festgelegten Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, dann wird dieser Teil der Satzung unwirksam. So entschied der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) in einem ...
Maßstab für Wasser-Grundgebühr muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen
Normenkontrollverfahren vor dem VGH Hessen
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