Die Gemeinden haben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) die Wahlmöglichkeit, Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse in der tatsächlich entstandenen Höhe oder nach Einheitssätzen zu ermitteln. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Urteil getroffen. Mit einer satzungsrechtlichen Bestimmung in einer Wasserversorgungssatzung, nach der der Anschlussnehmer der Gemeinde die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse zu erstatten hat, trifft die Gemeinde als Satzungsgeberin eine eindeutige Entscheidung dahingehend, die Kosten in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ermitteln, heißt es in dem Urteil.
Über den Inhalt der Entscheidung des VG Karlsruhe berichten wir hier: ...