Neue Qualitätsmaßstäbe für duale Ausbildung in der Umwelttechnik

Um die Klimawende praktisch mitzugestalten, haben die Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Bildung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zum Umwelttechnologen/ zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung, für Abwasserbewirtschaftung, für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen. Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Ministerien weiter heißt, haben sich die Anforderungen an die Ausbildungsberufe in den letzten Jahren stark geändert. Die technischen Anforderungen in der Umwelttechnik seien seit der letzten Neuordnung der Berufe in 2002 deutlich gestiegen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte: „Ob nachhaltige Wasseraufbereitung, Regenwasserbewirtschaftung, die Verwertung von Klärschlämmen oder in Abwasser enthaltenen Wertstoffen oder Recycling von Abfällen – Umwelttechnologen sind die praktischen Klimaschützer.“

„Ohne diese so wichtigen Berufe fließt kein Trinkwasser und funktioniert keine Entsorgung von Abwasser oder Abfall. Wir sind auf die Expertise und Tatkraft von Absolventen aus umwelttechnischen Ausbildungsberufen angewiesen. Die Modernisierung dieser Berufe macht sie noch attraktiver und ich hoffe, dass dies für mehr Fachkräfte sorgen wird, die wir für eine umweltgerechte Wirtschaft brauchen", meinte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sagte: „Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, um die großen Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen. Und wir wollen mehr junge Menschen in Ausbildung bringen."

Der Rechtsrahmen für die Berufe ist nach Angaben der Ministerien immer stärker von europäischen Vorgaben geregelt. Deshalb wurden die qualitativen Anforderungen für die duale Ausbildung in diesen Berufen gemeinsam mit den Sozialpartnern und für den berufsschulischen Teil zuständigen Ländern grundlegend angepasst. Die vier verwandten Berufe erhalten zugleich die neuen Bezeichnungen Umwelttechnologe/Umwelttechnologin.

Die neuen Anforderungen für die dreijährige duale Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen treten zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2024 in Kraft. Um die neuen Berufe möglichst schnell in die Praxis zu bringen, ist eine Spurwechselmöglichkeit für alle Auszubildenden vorgesehen, die bereits 2023 ihre Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf begonnen haben und noch keine Zwischenprüfung absolviert haben.

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