Mit dem neuen Düngegesetz soll das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt werden: „Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen, wer Wasser schützt, soll entlastet werden“, sagte Ophelia Nick (Grüne), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium gestern im Bundestag. Das Parlament hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes in der ersten Lesung beraten. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Um das Ziel des Verursacherprinzips zu erreichen, genügt es laut Nick nicht, an nur einer Stellschraube zu drehen: Das geänderte Düngegesetz werde die rechtliche Grundlage für differenzierte Regelungen der Stoffstrombilanzverordnung und einer Monitoringverordnung bieten. Die Parlamentarische Staatssekretärin betonte, die Nitratbelastung gefährde in einigen Regionen Deutschlands Boden, Wasser und biologische Vielfalt, wodurch hohe Kosten für die Trinkwasseraufbereitung entstehen könnten. Es komme auf das richtige Maß der notwendigen Düngung an. Die landwirtschaftlichen Betriebe hätten einen Anspruch darauf, dass ihr Düngereinsatz fair bewertet wird.
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