Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer Brandenburg in gutem Zustand

Grüne für Gewässerrandstreifen und Ausbau des Monitorings

Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer Brandenburg erreichen aktuell das Ziel des guten oder sehr guten ökologischen Zustands beziehungsweise guten ökologischen Potenzials. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor (Drucksache 7/7973). Aktuell sind der Antwort zufolge im Land Brandenburg 193 Seewasserkörper (SWK) und 1.369 Fließgewässer-Wasserkörper (FWK) mit einer ungefähren Länge von 10.140 Kilometern ausgewiesen. Mit 158 SWK erreichen 82 Prozent keinen sehr guten oder guten Zustand bzw. kein höchstes oder hohes ökologisches Potenzial, heißt es in der Antwort.

Ein regelmäßiges und landesweites Monitoring von Pestiziden in Gewässern gibt es im Land Brandenburg nach bisher nicht, stellt die Grünen-Fraktion fest. Isabell Hiekel, umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, sagte, ein guter Zustand entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sei nur zu erreichen, wenn schädlichen Einträgen von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln aus der Landwirtschaft in Bäche und Flüsse gezielt entgegengewirkt werde.

Dazu seien wirksame Gewässerrandstreifen und ein besserer Überblick, wo Gewässer durch welche Einträge aus der Landwirtschaft beeinträchtigt werden, notwendig. Das Gewässermonitoring zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollte deshalb um regelmäßige Untersuchungen der Pestizidbelastung der Gewässer ergänzt werden. Dies wäre außerdem ein effektiver Baustein für die Erfolgskontrolle der Pflanzenschutzanwendungsverordnung, die seit September 2021 gilt und die Gewässer vor Einträgen schützen soll, so Hiekel.

Unmittelbares Aufbringungsverbot in Gewässerrandstreifen in Diskussion

Durch die neuen ab 2023 geltenden Regeln im Bereich der Agrarförderung ist laut Landesregierung an Gewässerrändern grundsätzlich ein Pufferstreifen von drei Metern einzuhalten, in dem keinerlei Pflanzenschutz- und Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Die Grünen-Fraktion weist in ihrer Anfrage darauf hin, dass § 77a des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) unter bestimmten Voraussetzungen die Festlegung von Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnung mit dem Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ermöglicht. Laut Antwort der Landesregierung ist bislang keine Rechtsverordnung gemäß § 77a BbgWG erlassen worden. Im Rahmen der Diskussionen zum Umgang mit den Volksinitiativen zum Insektenschutz sei im Landtag in den letzten Jahren intensiv auch über eine Änderung des § 77a BbgWG im Hinblick auf ein unmittelbares Verbot für das Aufbringen von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen diskutiert worden. Bei einer solchen Regelung bestünde die Notwendigkeit des Erlasses von Rechtsverordnungen gemäß § 77 a BbgWG nicht. Die Notwendigkeit des Erlasses einer oder mehrerer Rechtsverordnungen werde derzeit im MLUK geprüft, heißt es in der Antwort.

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