Parlament überweist Gesetzentwurf zur Klimaanpassung an Umweltausschuss

Länder sollen eigene Strategien vorlegen und umsetzen

Nachdem der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (Drs. 20/8764) beraten hat, haben die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten.

Die Ziele müssen laut Regierung durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene unterlegt werden. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sollen aufgenommen werden. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung will die Regierung verbindlich einführen. Ergibt sich auf der Grundlage des Monitorings eine Zielverfehlung, soll es eine Anpassung im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie geben.

Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Aussage das Ziel, mit klimaangepassten Bundesliegenschaften eine Vorbildfunktion einzunehmen. Ein Berücksichtigungsgebot soll regeln, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen. Das Berücksichtigungsgebot soll verschiedene Konkretisierungen enthalten.

Informieren Sie sich darüber, was der Entwurf für die Bundesländer vorsieht.......

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