Plangenehmigung für Abriss der Wehranlage in Euteneuen

Zum Abriss der Wehranlage im rheinland-pfälzischen Euteneuen, die bereits seit 2015 nicht mehr in Betrieb ist, liegt jetzt die Plangenehmigung vor. Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord berichtet, ist die Anlage defekt und das Land als Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger plant gemäß den geltenden Wassergesetzen die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Sieg. Deshalb hat die SGD Nord einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt, der nun positiv beschieden wurde. Die Arbeiten können nun ausgeschrieben und anschließend vergeben werden. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024. Sie sollen etwa neun Monate in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Witterung erlaubt einen reibungslosen Ablauf.

Die Planung der SGD Nord sieht vor, die Wehranlage in fließender Welle abzubrechen. Im Anschluss an den Rückbau ist die Gestaltung des asymmetrischen Raugerinnes auf der linken Seite der Sieg vorgesehen, um die aquatische Durchgängigkeit zu verbessern und die Wandermöglichkeiten für Fische wie den Lachs herzustellen, berichtet die Behörde. Demnach haben die naturnahe Entwicklung der Sieg und die Wiederherstellung ihrer natürlichen Fließgewässerstrukturen eine große ökologische Gesamtbedeutung in diesem Bereich. Zum Erhalt des Auenwald Komplexes berücksichtige die Planung eine regelmäßige Überflutung des Komplexes.

Das Wasserecht für die kleine Wasserkraftanlage Euteneuen sei zum 1. Juni 2015 erloschen. Zudem sei die Anlage seit Mai 2018 nicht mehr funktionsfähig, da sich die beweglichen Dachwehrverschlüsse nicht mehr aufrichten lassen, sodass der Stau reduziert sei.

Der Antrag des aktuellen Eigentümers der Anlage zur Wiederinbetriebnahme wurde laut der SGD Nord mit Bescheid vom 14. Oktober 2019 aufgrund der Unvollständigkeit und Mangelhaftigkeit der Planunterlagen zurückgewiesen. Vorausgegangen war bereits eine Überarbeitung der Planunterlagen nach mehrfachen intensiven Beratungsgesprächen mit dem Antragsteller. Nach Abweisung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz rechtskräftig abgelehnt. Die Anlage und die angrenzenden Ufergrundstücke sind im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Das Krafthaus mit der Turbine hat einen privaten Eigentümer.

Die Sieg ist nach Angaben der SGD Nord eines der wichtigsten Zielartengewässer für den Langdistanzwanderfisch Lachs im Einzugsgebiet des Rheins. Die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit sei absolut unabdingbar, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.

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