Sachsen unterstützt Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der FRL EuK/2023

In Sachsen können Unternehmen, Kommunen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weitere Akteure jetzt Mittel nach der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) beantragen. Bis Ende 2027 stehen insgesamt 243 Mio. Euro zur Verfügung. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB), berichtet das Landesumweltministerium. Das Programm enthält im Antragsverfahren derzeit die Module „Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung“, „Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ sowie „Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Zu einem weiteren Modul (Zukunftsfähige Energieversorgung) startet am 7. Dezember ein Aufrufverfahren.

Bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels können beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben gefördert werden. Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.

Das Förderprogramm wird finanziert aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und aus sächsischen Landesmitteln.

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