Entstehen beim Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation unvorhersehbare Kosten, können diese nicht unbegrenzt dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kosten durch das Verhalten eines Dritten und ohne weiteres Zutun des Grundstückseigentümers ...
Unvorhergesehene Kosten beim Anschluss nicht unbegrenzt von Eigentümer zu tragen
Keine Kostentragungspflicht für Beseitigung kontaminierten Erdreichs
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