ver.di: Kommunalabwasserrichtlinie schützt Menschenrecht auf Sanitärversorgung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die die Einigung zwischen EU-Ministerrat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission auf die neue Kommunalabwasserrichtlinie begrüßt. In der Folge sei mit einem besseren Schutz für die Ressource Wasser und das Menschenrecht auf Sanitärversorgung zu rechnen, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft.

„Die neue Richtlinie sorgt für besseren Umweltschutz, was das Leben für alle besser macht. Und sie erfüllt eine Forderung unserer europäischen Bürgerinitiative ‚Wasser ist Menschenrecht‘ von 2013, indem der Zugang zu Sanitärversorgung für alle Menschen gewährleistet wird“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Damit sei ‚Wasser ist Menschenrecht/right2water‘ die erste europäische Bürgerinitiative überhaupt, deren Forderungen vollständig erfüllt worden seien.

Zudem werde dem Verursacherprinzip mit der erweiterten Herstellerverantwortung endlich Geltung verschafft. „Wer schädliche Stoffe ins Abwasser bringt, muss künftig endlich für deren Beseitigung bezahlen. Das ist für die Wasserwirtschaft angesichts der anstehenden Investitionen und der nötigen Fachkräftegewinnung entscheidend. Und für die Bürger*innen, die das nicht alles mit ihren Gebühren finanzieren können“, so Schmitz weiter. Die Richtlinie trage auch dazu bei, Energieneutralität und Treibhausgasminderung in der Wasserwirtschaft zu erreichen und auf diese Weise die Klimaziele zu unterstützen.

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