Häuslicher Klärschlamm aus landwirtschaftlichen Betrieben unterliegt der Überlassungspflicht. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Urteil getroffen (Az.: 7 K 2201/13 vom 05.09.2014). Zwar sei in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser nach dem nordrhein-westfälischen ...
Auch für häuslichen Klärschlamm aus Landwirtschaft gilt Überlassungspflicht
VG Aachen: Anschluss- und Benutzungszwang ist rechtens
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