Auch ein Außenbereichsgrundstück, das bereits an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen worden war, unterliegt bereits der Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass eine wirksame Satzung entsprechend weit zurückgewirkt hat, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus (Aktenzeichen: 4 L ...
Bereits angeschlossenes Grundstück im Außenbereich unterliegt der Beitragspflicht
Sachliche Beitragspflicht entsteht nicht erst aufgrund eines Bebauungsplanes
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels