Bereits angeschlossenes Grundstück im Außenbereich unterliegt der Beitragspflicht

Sachliche Beitragspflicht entsteht nicht erst aufgrund eines Bebauungsplanes

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Auch ein Außenbereichsgrundstück, das bereits an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen worden war, unterliegt bereits der Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass eine wirksame Satzung entsprechend weit zurückgewirkt hat, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus (Aktenzeichen: 4 L ...

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