BMF klärt die umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

Im Zuge dessen wurde der Anwendungserlass (UStAE) geändert

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben vom 4. Februar 2021 Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen bezogen und im Zuge dessen den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) geändert. Darauf hat Rödl & Partner kürzlich hingewiesen. Nach den Ausführungen ...

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