Wasserverbrauchsteuer in Wiesbaden wird voraussichtlich ausgesetzt

Kommunalaufsicht will Steuersatzung beanstanden

Die in Wiesbaden zum Jahresanfang eingeführte Wasserverbrauchsteuer wird voraussichtlich ausgesetzt. Die Kommunalaufsicht beabsichtige die Beanstandung der Wasserverbrauchsteuersatzung, teilte die Stadt Ende Februar mit. Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Nachhaltigkeitsbeitrag zum Wassersparen und zum Zwecke des Klimaschutzes beschlossen. In Zeiten von zunehmender Wasserknappheit solle so ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser herbeigeführt werden. Die Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium habe nun angekündigt, die entsprechende Wasserverbrauchsteuersatzung zu beanstanden.

Die Überprüfung der von dem Bündnis aus SPD, Grünen, Linken und Volt eingeführten Wassersteuer war von der CDU Wiesbaden beantragt worden. Nach Angaben der CDU bedeutet die Steuer eine Erhöhung des Wasserpreises um 28 Prozent. Die WiesbadenerRechtsdezernentin Milena Löbcke sieht die Steuer dagegen nach wie vor juristisch gerechtfertigt: „Nach einer kurzfristigen und überschlägigen Einschätzung sind wir der Ansicht, dass die Erhebung der Wasserverbrauchsteuer keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet. Dies bedeutet aber - gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit dieser Steuer Neuland betreten – selbstverständlich nicht, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens mit Gewissheit prognostiziert werden kann“, erklärte Löbcke.

Die Kommunalaufsicht hat der Landeshauptstadt nach deren Angaben bis Ende März die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Auf Grundlage dessen werde dann die Kommunalaufsicht eine finale Entscheidung treffen. Sollte das Innenministerium die Steuersatzung beanstanden, stehe der Landeshauptstadt Wiesbaden der Rechtsweg offen. Die Entscheidung über eine etwaige Klage treffe die Stadtverordnetenversammlung.

Steuer soll zunächst
nicht erhoben werden

Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt die strittige Steuer dennoch zunächst nicht zu erheben. Stadträtin Patricia Becher erklärte, sie werde den zuständigen Gremien, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung, vorschlagen, den Vollzug der Steuersatzung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auszusetzen, da es den Bürgerinnen und Bürgern und der Stadtverwaltung gleichermaßen nicht zuzumuten sei, in einem Zustand der rechtlichen Unsicherheit zu agieren. Beide Seiten brauchten klare und geordnete Verhältnisse.

„Eingriff in Abgabenhoheit und
Ertragskraft der Kommunen“

Becher erklärte, die Situation sei auf kommunaler Ebene mitunter herausfordernd: Es würden fortwährend neue Pflichtaufgaben zugewiesen, und mit dem ankündigten Schritt der Kommunalaufsicht greife das Innenministerium nun zusätzlich noch in die Abgabenhoheit und Ertragskraft der Kommunen ein. Das Moratorium des Nachhaltigkeitsbeitrags Wassersparen und Klimaschutz führe bereits im laufenden Haushaltsjahr zu Mindereinnahmen von rechnerisch 16 Millionen Euro. In 2024 könnten diese durch die „Allgemeine Risikovorsorge“ gedeckt werden, die für Fälle wie diesen im Haushaltsplan gebildet worden sei. Diese wäre damit jedoch auch fast vollständig ausgeschöpft.

Da dennoch in 2024 weitere finanzielle Belastungen, zum Beispiel aus einer zu erwartenden Erhöhung der Beamtenbesoldung, drohten, werde der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden gegebenenfalls direkt nach Genehmigung des Haushaltes eine Haushaltssperre erlassen müssen. Die konkreten Auswirkungen auf den Haushalt 2025, der sich derzeit in Aufstellung befinde, werde derzeit geprüft.

Ministerium: Keine Aufwands- und Verbrauchsteuern für Trinkwasser

Die inhaltliche Kritik des Innenministeriums macht sich den Angaben zufolge im wesentlichem an dem Umstand fest, dass auf „Güter des täglichen Bedarfes“, so also auch auf Trinkwasser, keine Aufwands- und Verbrauchsteuern erhoben werden dürften. Die Stadt wendet dagegen ein, dass dies auch bereits heute der Fall sei. Denn auch auf Strom werde eine eigene Steuer erhoben. Auch die Umsatzsteuer des Bundes mache vor Strom, Gas, Wasser und vielen anderen Gütern des täglichen Bedarfes nicht halt.

Die Kommunalaufsicht will dies nicht gelten lassen und verweist auf positive Beschlüsse der EU zu Stromsteuern und auf eine Entschließung des EU-Parlamentes zum Zugang auf Wasser als Menschenrecht. Die weiteren Argumentationen drehten sich um Fragen zur vermeintlichen Konkurrenz zwischen Gebühren und Steuern, zur Zulässigkeit von Lenkungswirkungen und etwaige Kollisionen mit landesrechtlichen Regelungen.

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