Ein Grundstückseigentümer hat zwar Anspruch auf Anschluss seines neugebildeten Grundstücks an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage, kann aber nicht verlangen, dass dieser kostenlos erstellt wird. Das geht aus einem Urteil hervor, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) einen Berufungsantrag für zulässig, aber unbegründet erklärt hat (Aktenzeichen: 4 B 22.155)....
Eigentümer kann kostenlosen Anschluss eines neugebildeten Grundstücks nicht verlangen
Neues Urteil hält Berufungsantrag für zulässig, aber unbegründet
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