Bei der Niederschlagswassergebühr gibt es keine Privilegierung landwirtschaftlicher Grundstücke. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 20 ZB 14.576 vom 04.08.2014). Das Verwaltungsgericht als Erstinstanz ist dem VGH zufolge in dem Fall zu Recht davon ausgegangen, dass als ...
Keine Privilegierung der Landwirtschaft bei Gebühr
Niederschlagswasser
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