Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrer Klage zur Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, den düngebezogenen Teil des Nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen fortzuschreiben, keinen Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen heute entschieden. Da die DUH mit ihrem Klagevorbringen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz ausgeschlossen sei, hatte das Oberverwaltungsgericht nach eigenen Angaben nicht darüber zu entscheiden, ob das Nationale Aktionsprogramm im Hinblick auf die Nitratrichtlinie aktuell hinreichende Maßnahmen beinhaltet. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das OVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Über die Entscheidung des OVG NRW berichten wir hier: ...