Das nordrhein-westfälische Umweltministerium (MUNV) wertet derzeit das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung der Ems aus. Unabhängig vom weiteren gerichtlichen Verfahrensgang seien die Ministerien für Umwelt und für Landwirtschaft (MLV) dabei, das Urteil auszuwerten und, soweit sich Kritikpunkte als berechtigt herausstellen sollten, unabhängig von einer eventuell weiteren gerichtlichen Bewertung in den Prozess der Bewirtschaftungsplanung 2027-2033 mit einfließen zu lassen, der in 2024 starte. Das geht aus dem Bericht „OVG-Urteil zum Wasserschutz im Ems-Gebiet – welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?“ hervor, den das MUNV auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag hin vorgelegt hat.
Die Ministerien arbeiteten mit den betroffenen Ressorts aus Niedersachsen sowie der Kanzlei Redeker Sellner Dahs zusammen. Die Entscheidung des OVG ist nach Einschätzung des Ministeriums ein Präzedenzfall, der grundlegende Fragestellungen der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung erstmalig gerichtlich beleuchte.
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