Die Entwässerungssatzung einer Gemeinde zählt nicht zum revisiblen Recht. Kommunale Satzungsbestimmungen werden auch nicht dadurch anfechtbar, dass sie einen bundesrechtlich geprägten Begriff - wie den der Erschließung eines Grundstücks – verwenden, heißt es in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ...
Kommunale Entwässerungssatzung zählt nicht zum revisiblen Recht
BVerwG: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht gegeben
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