Stellt sich heraus, dass bei der Selbstablesung eines Wasserzählers über Jahre irrtümlicherweise die letzte Stelle des Zählerstandes weggelassen wurde, darf die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem zuletzt falsch abgelesenen Zählerstand nicht komplett dem aktuellen Veranlagungszeitraum zugeschlagen ...
Neues Urteil zur Schmutzwassergebühren- Bemessung bei falsch abgelesenem Zähler
VG Hannover: Es hat eine möglichst wirklichkeitsnahe Schätzung zu erfolgen
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