Die Verwendung des nicht legal definierten Rechtsbegriffs der „Wohneinheit" in einer Abwassergebührensatzung begründet keinen Bestimmtheitsmangel der Satzung. Diese Feststellung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem aktuell veröffentlichten unanfechtbaren Urteil getroffen (Aktenzeichen: 5 A 100/16 ...
Nicht definierter Rechtsbegriff „Wohneinheit“ in Satzung ist kein Bestimmungsmangel
OVG: Auslegungsbedürftigkeit nimmt Vorschrift nicht die Bestimmtheit
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