OVG des Saarlandes begründet Grubenwasser-Entscheidungen

Auswirkungen von Teilanstieg für jede Gemeinde gesondert zu beurteilen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Entscheidungsgründe seiner aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 20. Juni 2023 ergangenen Urteile (EUWID 28.2023) veröffentlicht, mit denen die Klagen der Kreisstadt Saarlouis und ihrer Stadtwerke (Aktenzeichen 2 C 220/21), der Gemeinde Merchweiler (2 C 251/21) sowie des Vereins ProH2O Saar (2 C 250/21) abgewiesen wurden. Unter anderem betont das OVG, dass es von Gemeinde zu Gemeinde gesondert zu beurteilen sei, inwieweit die konkreten Auswirkungen eines geplanten Teilanstiegs von Grubenwasser unter den Aspekten drohender Senkungen und Hebungen sowie Erschütterungen von Relevanz sind.

Über die Begründung des OVG berichten wir hier: ...

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