Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass eine Gebührenerhöhung für Wasserentgelte rechtswidrig ist, wenn die Entgelte für die Schmutzwasser- und die für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht getrennt sind. Mit drei Urteilen, die noch nicht in schriftlicher Form vorliegen, haben ...
OLG Celle: Entgelte für Schmutz- und Regenwasser müssen getrennt sein
Bürgerinitiativen siegen in Streit um Gebührenerhöhung
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