Höhere Abwasserbeiträge für „Altanschließer", die die Kosten für ihre Abwasseranschluss nicht gezahlt haben, sind rechtens. So entschied Ende August das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 9 S 20.16 vom 29.08.2017). Der Rechtsstreit zwischen einem „altangeschlossenen" Grundstücksbesitzer und ...
OVG Berlin-Brandenburg: Höhere Beiträge für „Altanschließer“ sind rechtens
Landeswasserverbandstag Brandenburg begrüßt Beschluss
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