OVG bestätigt Eilbedürftigkeit der Absenkung des Wasserstands am Dreifelder Weiher

Erhebliche Schäden an Hochwasserentlastungsanlage im Frühjahr entdeckt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigt die Eilbedürftigkeit der Wasserstandabsenkung an der Stauanlage des Dreifelder Weihers. Darauf hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) jetzt hingewiesen, die die unverzügliche Pegelabsenkung zum Hochwasserschutz am Dreifelder Weiher im Frühjahr angeordnet hatte. Dreifelden ist eine Ortsgemeinde im Westwaldkreis, die der Verbandsgemeinde Hachenburg angehört.

An der Hochwasserentlastungsanlage der Stauanlage des Dreifelder Weihers wurden im Frühjahr erhebliche Schäden entdeckt, von denen eine Gefahr für Leib und Leben der Unterlieger der Anlage ausging. Obwohl die Maßnahme alternativlos gewesen sei, habe die Naturschutzinitiative (NI) wegen möglicher negativer Auswirkungen auf die Fauna das zuständige Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und das OVG angerufen. Das OVG hat mit seinem Beschluss zum Eilverfahren vom 25. August 2023 die Beschwerde der NI als unbegründet zurückgewiesen und damit den Beschluss des VG vom 23. Juni 2023, mit dem dieses die Anordnung der SGD Nord zum Schutz der Menschen vor Hochwasserschäden als angemessen eingestuft hat, bestätigt.

An der Hochwasserentlastungsanlage der Stauanlage des Dreifelder Weihers war nach Angaben der SGD Nord im Frühjahr die linke Röhre der Anlage eingebrochen und funktionsunfähig, was die Gefahr eines Wassereintritts und der Destabilisierung des Dammbauwerks birgt. Die rechte Röhre wies erhebliche Verschleißspuren und altersbedingte Schäden auf, wodurch ein dauerhaft sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann.

Lesen Sie, was die SGD Nord weiter über die Pegelabsenkung berichtet, wie die Möglichkeit einer teilweisen Reproduktion der vorkommenden Vogelarten durch die zeitnahe Absenkeung gewahrt wurde und wann die Sanierungsarbeiten an der Anlagte anstehen.......

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