OVG Bremen weist Beschwerde zur Schaffung neuer Wasserflächen auf Lesumwiesen zurück

Flachwasserzone als Kompensation für die Verfüllung des Überseehafens

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat eine Beschwerde von Grundstückseigentümern zurückgewiesen, die von der Freien Hansestadt als Antragsgegnerin die Unterlassung von Baumaßnahmen im Zuge der Herstellung einer Flachwasserzone an der Lesum in Bremen-Nord forderten. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, ging es dabei um die Auslegung eines Vergleichs, der von den Verfahrensbeteiligten in einem vorhergehenden Eilverfahren geschlossen wurde.

Das OVG folgte dabei den Leitsätzen, dass eine im Vergleich getroffene Regelung zur Schadensabwendungspflicht auch solche Schadensursachen umfassen kann, die bei Abschluss des Vergleichs nicht ausdrücklich Gegenstand der Erörterung im Güteverfahren gewesen sind. Eine im Vergleich geregelte Schadensabwendungspflicht könne so gestaltet sein, dass sie erst nach Durchführung der Baumaßnahmen und der Entstehung eines Schadens eingreift und sich damit nur auf künftige weitere Schäden bezieht.

Südlich an das betroffene Grundstück grenzt eine an der Lesum liegende Grünfläche an. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. Januar 2011 wurde für diese Grünfläche die Herstellung einer Flachwasserzone als Kompensationsmaßnahme für die Verfüllung des Überseehafens beschlossen, geht aus den Ausführungen des OVG zum Sachverhalt hervor.

Hier gibt es weitere Informationen über das Verfahren bzw. den Beschluss des OVG.........

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