OVG Koblenz: Abgabenbescheid kann auch ohne Grundlagenbescheid erteilt werden

Beitragsschuldnern entstehen keine rechtlichen Nachteile

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Ein Bescheid über die Festsetzung wiederkehrender Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil zuvor kein Grundlagenbescheid erlassen worden ist. Das gilt, wenn der Bescheid ansonsten rechtmäßig ist, geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor ...

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