Ein Bescheid über die Festsetzung wiederkehrender Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil zuvor kein Grundlagenbescheid erlassen worden ist. Das gilt, wenn der Bescheid ansonsten rechtmäßig ist, geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor ...
OVG Koblenz: Abgabenbescheid kann auch ohne Grundlagenbescheid erteilt werden
Beitragsschuldnern entstehen keine rechtlichen Nachteile
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels