OVG NRW: „Vorläufige Unterschutzstellung“ für Wasserschutzgebiet in Hagen unwirksam

Voraussetzungen nicht erfüllt: Aufstellungsverfahren müsste sich als atypisch erweisen

Die vorläufige Einrichtung eines Wasserschutzgebiets unterliegt zeitlichen Grenzen. Das geht aus zwei Urteilen des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hervor, mit denen das OVG die Ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung eines Wasserschutzgebiets im Einzugsgebiet der Hasper Talsperre in Hagen für unwirksam erklärt hat. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Verlängerung der Verordnung liegen in dem konkreten Fall nicht vor, entschied das OVG. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Mehr über den Fall und die Urteile lesen Sie hier ......

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -