Schmutzwasserbeitrags-Bescheid muss Schuldner in Tenor nicht ausdrücklich nennen

Urteil: Empfänger muss objektiv zu bestimmen sein

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Ein Bescheid über einen Schmutzwasserbeitrag muss den Schuldner im Tenor nicht ausdrücklich benennen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: 4 K 1376/17 vom 7.5.2019). Vielmehr sei dem Bestimmtheitserfordernis bereits dann Genüge getan, wenn der ...

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