Eine Gemeinde muss nicht akzeptieren, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser von einem Konto ohne die Einwilligung des Kontoinhabers per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht werden sollen. So entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis im Streit zwischen der Eigentümerin eines Mietshauses und einer Gemeinde, die ...
Urteil: Lastschriftverfahren für Wassergebühren nur mit Einwilligung
Versuch, öffentlich-rechtliches Versorgungsverhältnis „auszuhöhlen“
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