Urteil: Lastschriftverfahren für Wassergebühren nur mit Einwilligung

Versuch, öffentlich-rechtliches Versorgungsverhältnis „auszuhöhlen“

|
|

Eine Gemeinde muss nicht akzeptieren, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser von einem Konto ohne die Einwilligung des Kontoinhabers per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht werden sollen. So entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis im Streit zwischen der Eigentümerin eines Mietshauses und einer Gemeinde, die ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -