Wenn der Voreigentümer eines Grundstücks die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation nicht gezahlt hat, kann der neue Eigentümer zu den Kosten herangezogen werden. So entschied das Verwaltungsgericht Greifswald in einem aktuellen Fall (Aktenzeichen: 3 A 415/17 HGW vom 25.07.2019). Geklagt hatte eine ...
Verwaltungsgericht: Neuer Eigentümer muss Anschluss-Kosten tragen
Wohnungseigentümerin klagte gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels