Verwaltungsgericht: Neuer Eigentümer muss Anschluss-Kosten tragen

Wohnungseigentümerin klagte gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen

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Wenn der Voreigentümer eines Grundstücks die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation nicht gezahlt hat, kann der neue Eigentümer zu den Kosten herangezogen werden. So entschied das Verwaltungsgericht Greifswald in einem aktuellen Fall (Aktenzeichen: 3 A 415/17 HGW vom 25.07.2019). Geklagt hatte eine ...

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