Die Verbandsumlage eines Abwasserzweckverbands kann und muss auf die Mitglieder und die einzelnen Kunden umgelegt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor, das sich mit einer Klage gegen erhobene Abwassergebühren beschäftigt hat (Az.: 5 K 2540/15 vom 19.09.2017). Im vorliegenden ...
VG Freiburg: Verbandsumlage kann und muss auf Mitglieder umgelegt werden
Urteil zum Streit über Abwassergebühren
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