Der Frischwassermaßstab ist zur Berechnung der Entwässerungsgebühren brauchbar und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das sei jedenfalls vor dem Hintergrund der Fall, dass der Satzungsgeber vorsieht, Wassermengen abzusetzen, die nicht in die Kanalisation gelangen, heißt es in einem Beschluss des ...
VG Schleswig-Holstein: Frischwassermaßstab grundsätzlich nicht zu beanstanden
Typisierende Regelung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels