VG Schleswig-Holstein: Frischwassermaßstab grundsätzlich nicht zu beanstanden

Typisierende Regelung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung

|
|

Der Frischwassermaßstab ist zur Berechnung der Entwässerungsgebühren brauchbar und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das sei jedenfalls vor dem Hintergrund der Fall, dass der Satzungsgeber vorsieht, Wassermengen abzusetzen, die nicht in die Kanalisation gelangen, heißt es in einem Beschluss des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -