Die Gebührenpflicht hängt nur davon ab, ob ein Gebührentatbestand, wie das Einleiten von Niederschlagswasser, erfüllt ist. Das betonte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss (Aktenzeichen: 9 A 2287/18 vom 29.10.2019). In dem Verfahren ging es um den Antrag eines Grundstückeigentümers ...
Wenn Niederschlag ins Abwassersystem eingeleitet wird, ist Gebührentatbestand erfüllt
Beschluss des OVG NRW zu Niederschlagswasser-Gebühren
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