VEA berichtet über steigende Wasserpreise

Laut dem aktuellen VEA-Wasserpreisvergleich liegt der Mittelwert aller Versorger bei 1,95 €/m³. Zum Stichtag 1. Januar 2023 ergab sich beim Mittelwert der Abnahmefälle der Wasserpreise eine Preisspreizung zwischen 1,24 €/m³ und 3,01 €/m³. Der vom Bundesverband der Energie-Abnehmer veröffentlichte Wasser- und Abwasserpreisvergleich erfasst die Frisch- und Abwasserpreise (einschl. Mess- und Grundpreise) der Wasserversorgungsunternehmen (WVU) und Abwasserentsorgungsunternehmen von 83 deutschen Städten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die niedrigsten Wasserpreise erheben die LWG Cottbus, die WWAV Rostock sowie die Stadtwerke Emden. Die höchsten Preise haben die Wasserversorgungsbetriebe Wiesbaden, die EnBW in Stuttgart, sowie eins energie in sachsen GmbH & Co. KG in Chemnitz. In Summe ergab sich für 2022 eine Kostensteigerung von 3,72 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Laut dem VEA basiert der Preisvergleich auf Wasser-Durchschnittspreisen für zwei praxisnahe Abnahmefälle. Angenommen wurden im ersten Fall eine Jahresabnahme von 5.000 m³ mit einer Anschlussgröße von Q3=4,0 m³/h und im zweiten Fall eine Jahresabnahme von 20.000 m³ bei einer Anschlussgröße von Q3=10 m³/h. Ermittelt wurde der Mittelwert der Durchschnittspreise der beiden Wasser-Abnahmefälle. Die Preisangaben sind netto und berücksichtigen im Falle der Wasserpreise die Mess- bzw. Grundpreise und ggf. Sonderabgaben. Die Abwasserpreise sind im VEA-Vergleich ohne Grundpreise dargestellt. Den Netto-Preisen ist noch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei, soweit die Abwasserentsorgung durch öffentlich-rechtliche Betriebe durchgeführt wird.

Gebühren und Preise wegen der Unterschiede in den Bemessungsgrundlagen, der Kostenstruktur sowie der örtlichen strukturellen Unterschiede nur bedingt vergleichbar

Allerdings seien die dargestellten Gebühren und Preise wegen der Unterschiede in den Bemessungsgrundlagen, der Kostenstruktur sowie der örtlichen strukturellen Unterschiede nur bedingt vergleichbar. Einschränkungen in der Vergleichbarkeit gebe es insbesondere beim Abwasser. Grundsätzlich hat jeder Abnehmer eine Abwassergebühr zu entrichten, die sich nach der bezogenen Frischwassermenge richtet. In den Gebührensatzungen vieler Kommunen ist auch die Möglichkeit vorgesehen, nachweislich nicht der Kanalisation zugeführte Mengen bei der Gebührenberechnung außer Ansatz zu lassen oder wenig verschmutztes Wasser (z. B. Kühlwasser) mit einem geringeren Gebührensatz zu belegen. Bei einigen Kommunen wird die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation pauschal mit den Abwassergebühren berechnet. Die meisten Kommunen bzw. Zweckverbände erheben zudem eine separate Niederschlagswassergebühr.

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