32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen mit Nitrat belastet

Dünge-Änderungsverordnung für die Verbandsbeteiligung freigegeben

Die mit Nitrat belasteten Gebiete umfassen in Niedersachsen nun rund 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Bundeslandes – nach bislang circa 21 Prozent. Die Vergrößerung der Gebietskulisse ist Folge der geänderten „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO), die die Landesregierung Anfang Juli zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. Das teilte das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen mit.

Die ausgewiesenen eutrophierten, also mit Phosphat belasteten, Gebiete werden weiterhin circa 1,4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen umfassen. Eine Vergrößerung der Gebietskulisse für Nitrat sei bereits Anfang des Jahres im Zusammenhang mit der derzeit gültigen NDüngGewNPVO angekündigt worden; diese Ankündigung war dem Ministerium zufolge „auch Richtung Brüssel ein wichtiges Signal, ohne das die Klage gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie vielleicht nicht eingestellt worden wäre“.

„Zwischenschritt bei Ausweisung der belasteten Gebiete finalisieren“

Mit der Verordnung soll ein weiterer Beitrag geleistet werden, um die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und damit die Umweltziele gemäß der EU-Nitratrichtlinie sowie der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen, so das Agrarministerium. Die zweite Kulissenänderung in diesem Jahr sei notwendig, um den bisher erfolgten Zwischenschritt bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete nun zu finalisieren.

Denitrifizierende Verhältnisse
im Grundwasser bei
Kulissenausweisung berücksichtigt

Daher seien bei der vorliegenden Änderungsverordnung aus Vorsorgegründen auch die Nitratabbauprozesse, die so genannten denitrifizierenden Verhältnisse, im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt worden, so wie es das geltende Düngerecht des Bundes vorsieht. Dies sei nun möglich, da inzwischen vorliegende Messdaten auf Plausibilität und Verwendung für die Ausweisung mit Nitrat belasteten Gebieten geprüft wurden und in das Verfahren miteinbezogen werden konnten.

Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Diese Maßnahmen – etwa die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen sowie die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – werden in der Landesverordnung nicht verändert, so das Ministerium.                                                                   o

Die Entwurfskulissen sind online abrufbar unter sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

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