E-Paper 11/2024

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Themen der Printausgabe

Detaillierte Themenübersicht Ausgabe 11/2024

Der Begriff der öffentlichen Wasserversorgung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) meint die Deckung des Bedarfs der Allgemeinheit an Trink- und Brauchwasser. Das Wohl der Allgemeinheit, das es erfordert, Gewässer im Interesse öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, beschränkt sich nicht auf die Versorgung der Bevölkerung, sondern umfasst auch die industrielle und gewerbliche Wasserversorgung. Diese Feststellungen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil (Aktenzeichen: 10 BN 4/23 vom 12.1.2024) getroffen, mit dem es ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt hat.

Die in Wiesbaden zum Jahresanfang eingeführte Wasserverbrauchsteuer wird voraussichtlich ausgesetzt. Die Kommunalaufsicht beabsichtige die Beanstandung der Wasserverbrauchsteuersatzung, teilte die Stadt mit. Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Nachhaltigkeitsbeitrag zum Wassersparen und zum Zwecke des Klimaschutzes beschlossen. In Zeiten von zunehmender Wasserknappheit solle so ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser herbeigeführt werden. Die Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium habe nun angekündigt, die entsprechende Wasserverbrauchsteuersatzung zu beanstanden.

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Ausgabe 11/2024 | 12.03.2024