Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation: Kosten müssen gebührenfähig sein

OVG: Gerichte können nicht zur Erhebung höherer Gebühren verpflichten

Entscheidend für die Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserentsorgung ist, ob die eingestellten Kosten gebührenfähig sind. Die für die Kalkulation erstellten Prognosen und Wertungen müssen auf begründeten Annahmen beruhen und der Satzungsgeber darf den ihm zuzubilligenden Einschätzungsspielraum nicht überschreiten. Diese Feststellungen hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist.

Der Bürger könne nicht mit Hilfe der Verwaltungsgerichte die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze durch die Gemeinde überwachen, heißt es in dem Urteil weiter. Darüber wäre allenfalls nach einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung der Nichterhebung spezieller Leistungsentgelte und daraus gefolgertem Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zu befinden.  

Über den Fall und die Argumentation des OVG informieren wir Sie hier:...

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