Die Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme. Die Rechtswidrigkeit sei lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung, die von der Behörde zu treffen ist. Diese Rechtsauffassung hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Urteil bestätigt, ...
Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides begründet keinen Anspruch auf Rücknahme
Urteil des VG Cottbus: Behörde trifft Ermessensentscheidung
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