Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides begründet keinen Anspruch auf Rücknahme

Urteil des VG Cottbus: Behörde trifft Ermessensentscheidung

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Die Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme. Die Rechtswidrigkeit sei lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung, die von der Behörde zu treffen ist. Diese Rechtsauffassung hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Urteil bestätigt, ...

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