Schützt der Grundsatz des Vertrauensschutzes auch das Vertrauen, nicht durch Benutzungsgebühren zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung beitragen zu müssen? Gelegenheit, diese Frage zu klären, hat das Bundesverwaltungsgericht nach eigenen Angaben möglicherweise in einem Fall, in dem es um die Revision gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg geht, das die Schmutzwassergebührensatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ nicht für unwirksam erklärt hatte.
Lesen Sie hier, wie das Bundesverwaltungsgericht zu seiner Entscheidung kommt, die Revision gegen den OVG-Beschluss zuzulassen ......